Geschäftsordnung
Artikel 101
Die
Geschäftsordnung unterliegt den Vorschriften der Statuten des Forums.
STATUTENVERSAMMLUNG
Artikel 102
Die
Statutenversammlung wird vom Präsidenten oder auf Antrag von fünf
nationalen Präsidenten einberufen.
Artikel 103
Der
Tagesordnungsentwurf wird vom Lenkungsausschuss mindestens drei Monate
vorher vorgelegt. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Entwurfs können
die nationalen Präsidenten dem Lenkungsausschuss Ergänzungen für die
Tagesordnung mitteilen. Diese Tagesordnung wird sodann einen Monat vor
der Sitzung verschickt.
Artikel 104
Jede
Delegation verfügt über drei Stimmen. Das Wahlrecht ist an die
Entrichtung des Mitgliedsbeitrages gebunden.
Artikel 105
In
Abwesenheit des Präsidenten oder des von diesem ernannten
Sitzungsleiters, übernimmt das älteste Mitglied den Vorsitz und stellt
sicher, dass die Statutenversammlung unter ihren Mitgliedern einen
Vorsitzenden ernennt.
Artikel 106
Der
Sekretär der Statutenversammlung ist der Sekretär des Forums. Im Falle
seiner Abwesenheit ernennt die Versammlung einen Sekretär für diese
Sitzung.
Artikel 107
Die
Statutenversammlung kann sich nur mit Tagesordnungspunkten beschäftigen,
die auf der zu Beginn seiner Sitzung vereinbarten Tagesordnung stehen.
Artikel 108
Wenn
ein Nationales Komitee einen Antrag stellen möchte, der kein Antrag zur
Geschäftsordnung ist und auch nicht auf dem drei Monate zuvor
verschickten Tagesordnungsentwurf steht, muss es vor Beginn der Sitzung
dem Vorsitzenden der Versammlung einen schriftlichen Text vorlegen, der
von dem nationalen Präsidenten oder seinem offiziellen Stellvertreter
sowie von mindestens zwei weiteren Delegationen gemäß o. g. Vorschriften
unterschrieben ist.
Artikel 109
Beobachter nehmen an den Beratungen ohne Wahlrecht teil.
Artikel 110
Entscheidungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen
Stimmen getroffen, außer bei Änderungen der Statuten, die eine
Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erfordern. Im Falle
einer Stimmengleichheit findet nach erneuter Diskussion ein weiterer
Wahlgang statt. Ergibt sich wieder Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des Sitzungsvorsitzenden.
Die
Wahl erfolgt durch Handzeichen, sofern nicht von einem Mitglied geheime
Wahl beantragt wurde oder die zur Abstimmung stehende Frage persönlichen
Charakter trägt.
Artikel 111
Simultanübersetzung wird in den drei Arbeitssprachen des Forums
gewährleistet.
Artikel 112
Der
Sekretär achtet in Zusammenarbeit mit dem Lenkungsausschuss darauf, dass
das Protokoll an die Statutenversammlung innerhalb von drei Monaten nach
deren Sitzungen versandt wird.
DIE
STUDIENVERSAMMLUNG
Artikel 113
Um
den Dialog und Diskussionen unter den Nationalen Komitees zu fördern,
werden Studienversammlungen mindestens alle zwei Jahre abgehalten.
Artikel 114
Die
Nationalen Komitees und Beobachter können bis zu fünf Personen zu den
Studienversammlungen entsenden, Personen des Gastlandes, die logistische
und administrative Ausgaben wahrnehmen, nicht mit einberechnet.
Der
Rat der Präsidenten kann Personen von außerhalb des Forums, z. B. als
Redner, einladen.
Artikel 115
Studien können delegiert oder in Auftrag gegeben werden sowie externe
Experten zur Zusammenarbeit berufen werden. Vor der Veröffentlichung im
Namen des Forums müssen daraus resultierende Dokumente, Entschließungen
oder Briefe die Zustimmung der Entscheidungsgremien des Forums gemäß
Artikel 6 erhalten.
DER
RAT DER PRÄSIDENTEN
Artikel 116
Der
Rat der Präsidenten tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen. In der
Zwischenzeit arbeitet er via E-Mail oder anderer Kommunikationsmittel.
Voten, die außerhalb formaler Sitzungen in Form mündlicher oder
elektronischer Anweisungen abgegeben werden, bedürfen der formalen
schriftlichen Bestätigung, per Brief oder Fax.
Artikel 117
Der
Lenkungsausschuss leitet die Tagesordnungsentwürfe für die kommenden
Sitzungen dem Rat der Präsidenten zu.
Der
Tagesordnungsentwurf für den Rat der Präsidenten wird mindestens einen
Monat im Voraus verschickt. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des
Entwurfs können die nationalen Präsidenten dem Lenkungsausschuss
Ergänzungen zur Tagesordnung mitteilen; die ergänzte Tagesordnung muss
zu Beginn der Sitzung vorliegen.
Artikel 118
Der
Rat der Präsidenten trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit
der anwesenden Mitglieder.
Ein
nationaler Präsident kann sich von einem seiner Mitglieder vertreten
lassen; er kann jedoch nicht sein Mandat auf ein Mitglied eines anderen
Nationalen Komitees übertragen.
Im
Falle von Beratungen via E-Mail bedürfen Entscheidungen der absoluten
Mehrheit der Mitglieder des Rats der Präsidenten.
Artikel 119
Bei
Abwesenheit des Präsidenten oder des von ihm ernannten Sitzungsleiters
übernimmt das älteste Mitglied den Sitzungsvorsitz und stellt sicher,
dass der Rat einen Sitzungsleiter aus dem Kreis seiner Mitglieder
ernennt.
Bei
Abwesenheit des Sekretärs ernennt der Rat einen kommissarischen
Vertreter.
Artikel 120
Der
Rat der Präsidenten wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder einen
Schatzmeister und einen Sekretär für die Dauer von vier Jahren. Der
Schatzmeister und der Sekretär können von außerhalb des Rates kooptiert
werden, sofern das Nationale Komitee, dem diese angehören, seine
Zustimmung gibt.
Sofern keine anderen Vereinbarungen mit dem betroffenen Nationalen
Komitee getroffen wurden, ist das Nationale Komitee, dem der Sekretär
angehört, für das Sekretariat des Forums verantwortlich.
Artikel 121
Der
geschäftsführende Sekretär trägt dafür Sorge, dass die Teilnehmer über
getroffene Entscheidungen so schnell wie möglich und in den vorgesehenen
Sprachen informiert werden.
Artikel 122
Der
Rat der Präsidenten kann zu den Sitzungen Personen einladen, deren
Funktion oder Expertise ihm nützlich erscheint.
Artikel 123
Jedes
wahlberechtigte Mitglied kann eine Stimme abgeben; die Stimme kann nicht
an ein Mitglied einer anderen Delegation übertragen werden.
Mit
Ausnahme von Abstimmungen via E-Mail werden Entscheidungen mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen. Im Falle von
Stimmengleichheit findet nach erneuter Diskussion ein zweiter Wahlgang
statt. Ergibt sich erneut Stimmengleichheit, entscheidet die Stimme des
Sitzungsvorsitzenden.
Die
Abstimmung erfolgt per Handzeichen, sofern nicht von einem Mitglied
geheime Abstimmung beantragt wurde oder die zur Abstimmung stehende
Frage persönlichen Charakter trägt.
DER
LENKUNGSAUSSCHUSS
Artikel 124
Mit
Ausnahme des Präsidenten werden die Mitglieder des Lenkungsausschusses
durch den Rat der Präsidenten gewählt. Er setzt sich, einschließlich
Präsident, Sekretär und Schatzmeister, aus sieben Mitgliedern zusammen.
Die
Mitglieder werden aus dem Kreis der Forumsmitglieder auf vier Jahre
gewählt; das Mandat ist einmal erneuerbar.
Sie
können nach zwei Jahren Pause erneut gewählt werden.
Artikel 125
Der
Lenkungsausschuss tagt im Allgemeinen mindestens drei Mal pro Jahr. In
der Zwischenzeit arbeitet er via E-Mail oder anderer
Kommunikationsmittel.
ENTSCHLIEßUNGSAUSSCHUSS
Artikel 126
Falls
eine Entschließung oder ein Antrag durch die Statutenversammlung
verabschiedet werden soll, kann die Statutenversammlung auf eigene
Initiative oder auf Vorschlag des Lenkungsausschusses einen
Entschließungsausschuss einrichten, der, im Geist der Beratungen und in
Abstimmung mit dem Lenkungsausschuss, den endgültigen Wortlaut des
Textes erarbeitet und die Übersetzungen beaufsichtigt.
FINANZEN
Artikel 127
Der
anfallende Mitgliedsbeitrag wird von der Statutenversammlung für zwei
Jahre festgesetzt.
Im
zweiten Jahr, kann der Rat der Präsidenten auf Anfrage des
Lenkungsausschusses oder des Schatzmeisters beschließen, den Beitrag an
den von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten durchschnittlichen
europäischen Verbraucherpreisindex (Harmonised Index of Consumer Prices
HICP) anzupassen. Die zeitliche Referenzperiode läuft vom 1. Januar bis
31. Dezember.
Der
jährliche Mitgliedsbeitrag muss vor dem 31. März für das jeweilige Jahr
entrichtet werden.
Artikel 128
Wenn
ein neues Nationales Komitee in das Forum aufgenommen wird, entscheidet
die Statutenversammlung auf Vorschlag des Lenkungsausschusses darüber,
welcher Beitragsgruppe dieses Land angehört.
Artikel 129
Das
Finanzjahr des Forums beginnt am 1. Januar und schließt mit dem
31. Dezember. Zu diesem Zeitpunkt sind die Konten abzuschließen, ist die
Bilanz aufzustellen und durch einen von der Statutenversammlung
bestellten Rechnungsprüfer zu prüfen. Alle finanztechnischen Dokumente
werden den Nationalen Komitees einen Monat vor Beginn der
Statutenversammlung zugesandt.
DIE
SPRACHEN DES FORUMS
Artikel 130
Offizielle Arbeitssprachen des Forums sind Französisch, Englisch und
Deutsch. Der Lenkungsausschuss stellt sicher, dass alle für die
Statuten- oder Studienversammlungen bestimmten Mitteilungen und
Dokumente angemessen in diese Sprachen übersetzt und mit einem Minimum
an zeitlicher Verzögerung verschickt werden.
Dokumente des Rats der Präsidenten sowie des Lenkungsausschusses werden
in einer der Forumssprachen, die vereinbart wird, abgefasst.
Artikel 131
Simultane Übersetzung zwischen den drei Forumssprachen wird zumindest
für die Plenarsitzungen der Statuten- und Studienversammlung
gewährleistet.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Artikel 132
Änderungsanträge zur Geschäftsordnung können durch ein Nationales
Komitee oder durch den Rat der Präsidenten dem Lenkungsausschuss
zugeleitet werden. Gemäß Artikel 110 bedürfen sie der Annahme durch die
Statutenversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Dieser Text wurde verabschiedet durch die Statutenversammlung am 16. Juli 1984 in Dublin, korrigiert am 8. Juli 1986 in Paris, modifiziert am 4. Juli 1990 in Wien, am 8. Juli 1992 in Antwerpen, am 13. Juli 1994 in Ljubljana, am 27. Mai 2006 in Saarbrücken, am 5. Juli 2008 in Bratislava sowie am 10. Juli 2010 in Birmingham.
