Europäisches Forum der
Nationalen Laienkomitees

Geschäftsordnung

Artikel 101

Die Geschäftsordnung unterliegt den Vorschriften der Statuten des Forums.

STATUTENVERSAMMLUNG  

Artikel 102

Die Statutenversammlung wird vom Präsidenten oder auf Antrag von fünf nationalen Präsidenten einberufen.

Artikel 103

Der Tagesordnungsentwurf wird vom Lenkungsausschuss mindestens drei Monate vorher vorgelegt. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Entwurfs können die nationalen Präsidenten dem Lenkungsausschuss Ergänzungen für die Tagesordnung mitteilen. Diese Tagesordnung wird sodann einen Monat vor der Sitzung verschickt.

Artikel 104

Jede Delegation verfügt über drei Stimmen. Das Wahlrecht ist an die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages gebunden.

Artikel 105

In Abwesenheit des Präsidenten oder des von diesem ernannten Sitzungsleiters, übernimmt das älteste Mitglied den Vorsitz und stellt sicher, dass die Statutenversammlung unter ihren Mitgliedern einen Vorsitzenden ernennt.

Artikel 106

Der Sekretär der Statutenversammlung ist der Sekretär des Forums. Im Falle seiner Abwesenheit ernennt die Versammlung einen Sekretär für diese Sitzung.

Artikel 107

Die Statutenversammlung kann sich nur mit Tagesordnungspunkten beschäftigen, die auf der zu Beginn seiner Sitzung vereinbarten Tagesordnung stehen.

Artikel 108

Wenn ein Nationales Komitee einen Antrag stellen möchte, der kein Antrag zur Geschäftsordnung ist und auch nicht auf dem drei Monate zuvor verschickten Tagesordnungsentwurf steht, muss es vor Beginn der Sitzung dem Vorsitzenden der Versammlung einen schriftlichen Text vorlegen, der von dem nationalen Präsidenten oder seinem offiziellen Stellvertreter sowie von mindestens zwei weiteren Delegationen gemäß o. g. Vorschriften unterschrieben ist.

Artikel 109

Beobachter nehmen an den Beratungen ohne Wahlrecht teil.

Artikel 110

Entscheidungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen, außer bei Änderungen der Statuten, die eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erfordern. Im Falle einer Stimmengleichheit findet nach erneuter Diskussion ein weiterer Wahlgang statt. Ergibt sich wieder Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsvorsitzenden.

Die Wahl erfolgt durch Handzeichen, sofern nicht von einem Mitglied geheime Wahl beantragt wurde oder die zur Abstimmung stehende Frage persönlichen Charakter trägt.

Artikel 111

Simultanübersetzung wird in den drei Arbeitssprachen des Forums gewährleistet.

Artikel 112 

Der Sekretär achtet in Zusammenarbeit mit dem Lenkungsausschuss darauf, dass das Protokoll an die Statutenversammlung innerhalb von drei Monaten nach deren Sitzungen versandt wird.

­DIE STUDIENVERSAMMLUNG

Artikel 113

Um den Dialog und Diskussionen unter den Nationalen Komitees zu fördern, werden Studienversammlungen mindestens alle zwei Jahre abgehalten.

Artikel 114

Die Nationalen Komitees und Beobachter können bis zu fünf Personen zu den Studienversammlungen entsenden, Personen des Gastlandes, die logistische und administrative Ausgaben wahrnehmen, nicht mit einberechnet.

Der Rat der Präsidenten kann Personen von außerhalb des Forums, z. B. als Redner, einladen.

Artikel 115

Studien können delegiert oder in Auftrag gegeben werden sowie externe Experten zur Zusammenarbeit berufen werden. Vor der Veröffentlichung im Namen des Forums müssen daraus resultierende Dokumente, Entschließungen oder Briefe die Zustimmung der Entscheidungsgremien des Forums gemäß Artikel 6 erhalten.

DER RAT DER PRÄSIDENTEN

Artikel 116

Der Rat der Präsidenten tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen. In der Zwischenzeit arbeitet er via E-Mail oder anderer Kommunikationsmittel. Voten, die außerhalb formaler Sitzungen in Form mündlicher oder elektronischer Anweisungen abgegeben werden, bedürfen der formalen schriftlichen Bestätigung, per Brief oder Fax.

Artikel 117

Der Lenkungsausschuss leitet die Tagesordnungsentwürfe für die kommenden Sitzungen dem Rat der Präsidenten zu.

Der Tagesordnungsentwurf für den Rat der Präsidenten wird mindestens einen Monat im Voraus verschickt. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Entwurfs können die nationalen Präsidenten dem Lenkungsausschuss Ergänzungen zur Tagesordnung mitteilen; die ergänzte Tagesordnung muss zu Beginn der Sitzung vorliegen.

Artikel 118

Der Rat der Präsidenten trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehr­heit der anwesenden Mitglieder.

Ein nationaler Präsident kann sich von einem seiner Mitglieder vertreten lassen; er kann jedoch nicht sein Mandat auf ein Mitglied eines anderen Nationalen Komitees übertragen.

Im Falle von Beratungen via E-Mail bedürfen Entscheidungen der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Rats der Präsidenten.

Artikel 119

Bei Abwesenheit des Präsidenten oder des von ihm ernannten Sitzungsleiters übernimmt das älteste Mitglied den Sitzungsvorsitz und stellt sicher, dass der Rat einen Sitzungsleiter aus dem Kreis seiner Mitglieder ernennt.

Bei Abwesenheit des Sekretärs ernennt der Rat einen kommissarischen Vertreter.

Artikel 120

Der Rat der Präsidenten wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder einen Schatzmeister und einen Sekretär für die Dauer von vier Jahren. Der Schatzmeister und der Sekretär können von außerhalb des Rates kooptiert werden, sofern das Nationale Komitee, dem diese angehören, seine Zustimmung gibt.

Sofern keine anderen Vereinbarungen mit dem betroffenen Nationalen Komitee getroffen wurden, ist das Nationale Komitee, dem der Sekretär angehört, für das Sekretariat des Forums verantwortlich.

Artikel 121

Der geschäftsführende Sekretär trägt dafür Sorge, dass die Teilnehmer über getroffene Entscheidungen so schnell wie möglich und in den vorgesehenen Sprachen informiert werden.

Artikel 122

Der Rat der Präsidenten kann zu den Sitzungen Personen einladen, deren Funktion oder Expertise ihm nützlich erscheint.

Artikel 123

Jedes wahlberechtigte Mitglied kann eine Stimme abgeben; die Stimme kann nicht an ein Mitglied einer anderen Delegation übertragen werden.

Mit Ausnahme von Abstimmungen via E-Mail werden Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen. Im Falle von Stimmengleichheit findet nach erneuter Diskussion ein zweiter Wahlgang statt. Ergibt sich erneut Stimmengleichheit, entscheidet die Stimme des Sitzungsvorsitzenden.

Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen, sofern nicht von einem Mitglied geheime Abstimmung beantragt wurde oder die zur Abstimmung stehende Frage persönlichen Charakter trägt.

DER LENKUNGSAUSSCHUSS

Artikel 124

Mit Ausnahme des Präsidenten werden die Mitglieder des Lenkungsausschusses durch den Rat der Präsidenten gewählt. Er setzt sich, einschließlich Präsident, Sekretär und Schatzmeister, aus sieben Mitgliedern zusammen.

Die Mitglieder werden aus dem Kreis der Forumsmitglieder auf vier Jahre gewählt; das Mandat ist einmal erneuerbar.

Sie können nach zwei Jahren Pause erneut gewählt werden.

Artikel 125

Der Lenkungsausschuss tagt im Allgemeinen mindestens drei Mal pro Jahr. In der Zwischenzeit arbeitet er via E-Mail oder anderer Kommunikationsmittel.

ENTSCHLIEßUNGSAUSSCHUSS

Artikel 126

Falls eine Entschließung oder ein Antrag durch die Statutenversammlung verabschiedet werden soll, kann die Statutenversammlung auf eigene Initiative oder auf Vorschlag des Lenkungsausschusses einen Entschließungsausschuss einrichten, der, im Geist der Beratungen und in Abstimmung mit dem Lenkungsausschuss, den endgültigen Wortlaut des Textes erarbeitet und die Übersetzungen beaufsichtigt.

FINANZEN

Artikel 127

Der anfallende Mitgliedsbeitrag wird von der Statutenversammlung für zwei Jahre festgesetzt.

Im zweiten Jahr, kann der Rat der Präsidenten auf Anfrage des Lenkungsausschusses oder des Schatzmeisters beschließen, den Beitrag an den von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten durchschnittlichen europäischen Verbraucherpreisindex (Harmonised Index of Consumer Prices HICP) anzupassen. Die zeitliche Referenzperiode läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag muss vor dem 31. März für das jeweilige Jahr entrichtet werden.

Artikel 128

Wenn ein neues Nationales Komitee in das Forum aufgenommen wird, entscheidet die Statutenversammlung auf Vorschlag des Lenkungsausschusses darüber, welcher Beitragsgruppe dieses Land angehört.

Artikel 129

Das Finanzjahr des Forums beginnt am 1. Januar und schließt mit dem 31. Dezember. Zu diesem Zeitpunkt sind die Konten abzuschließen, ist die Bilanz aufzustellen und durch einen von der Statutenversammlung bestellten Rechnungsprüfer zu prüfen. Alle finanztechnischen Dokumente werden den Nationalen Komitees einen Monat vor Beginn der Statutenversammlung zugesandt.

DIE SPRACHEN DES FORUMS

Artikel 130

Offizielle Arbeitssprachen des Forums sind Französisch, Englisch und Deutsch. Der Lenkungsausschuss stellt sicher, dass alle für die Statuten- oder Studienversammlungen bestimmten Mitteilungen und Dokumente angemessen in diese Sprachen übersetzt und mit einem Minimum an zeitlicher Verzögerung verschickt werden.

Dokumente des Rats der Präsidenten sowie des Lenkungsausschusses werden in einer der Forumssprachen, die vereinbart wird, abgefasst.

Artikel 131

Simultane Übersetzung zwischen den drei Forumssprachen wird zumindest für die Plenarsitzungen der Statuten- und Studienversammlung gewährleistet.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Artikel 132

Änderungsanträge zur Geschäftsordnung können durch ein Nationales Komitee oder durch den Rat der Präsidenten dem Lenkungsausschuss zugeleitet werden. Gemäß Artikel 110 bedürfen sie der Annahme durch die Statutenversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Dieser Text wurde verabschiedet durch die Statutenversammlung am 16. Juli 1984 in Dublin, korrigiert am 8. Juli 1986 in Paris, modifiziert am 4. Juli 1990 in Wien, am  8. Juli 1992 in Antwerpen, am 13. Juli 1994 in Ljubljana, am 27. Mai 2006 in Saarbrücken, am 5. Juli 2008 in Bratislava sowie am 10. Juli 2010 in Birmingham.